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Vertrauensanwalt

Fabian Tietz

Warum Sie uns vertrauen können

Weil wir über ausgewiesene Erfahrung im Bereich des Whistleblowing verfügen, die durch den Umstand der langjährigen Tätigkeit von Rechtsanwalt Fabian Tietz als Vertrauensanwalt für die Berliner Verwaltung dokumentiert ist. Seit 2017 ist Rechtsanwalt Fabian Tietz in dieser Position tätig. Er steht hinweisgebenden Personen beratend zur Seite und nimmt Hinweise für Fehlverhalten in der öffentlichen Verwaltung entgegen.
Viele vertrauen uns. Tun Sie es doch auch.

Die größte Ehre, die man einem Menschen antun kann, ist die, dass man zu ihm Vertrauen hat.

Matthias Claudius
Notar, Rechtsanwalt

Fabian Tietz

Rechtsanwalt Fabian Tietz wird von Unternehmen und Organisationen zum externen anwaltlichen Ombudsmann bzw. Vertrauensanwalt bestellt und nimmt in dieser Funktion Hinweise auf schwerwiegende Rechts- und Regelverstöße vertraulich entgegen.

Rechtsanwalt Fabian Tietz von der Kanzlei Langer & Tietz bietet umfassende Expertise in den Bereichen Handels- und Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Erbrecht.

Im Handels- und Gesellschaftsrecht unterstützt er Unternehmen und Führungskräfte bei der Vertragsgestaltung und in Gesellschafterstreitigkeiten, einschließlich der Vorbereitung und Durchführung von Gesellschaftsversammlungen sowie der Anfechtung von Beschlüssen. Im Bereich Wirtschaftsstrafrecht verteidigt er Mandanten bei Vorwürfen wie Untreue, Insolvenzverschleppung und Bilanzfälschung und kombiniert dabei seine wirtschaftsrechtliche Expertise mit strafrechtlicher Kompetenz. Als Notar steht er insbesondere für erbrechtliche und unternehmensbezogene Nachfolgeregelungen sowie für Grundstücksangelegenheiten zur Verfügung.

Vertrauen durch Erfahrung

10

Rechtsanwalt und Berater im Bereich Compliance

8

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

8

Vertrauensanwalt für die Berliner Verwaltung, seit Einführung des Hinweisgeberschutzgesetzes auch externe Hinweisgeberstelle für die Berliner Verwaltung

Unsere Mandanten (Auswahl)

Öffentlich-Rechtliche Körperschaft

Hinweisgeberselle nach dem HinSchG für die Senatsverwaltungen der Berliner Verwaltung sowie ausgewählter Bezirke und mittelbarer Landesverwaltungen

Privatrechtliche Körperschaft mit öffentlich-rechtlicher Fachaufsicht

Hinweisgeberstelle nach dem HinSchG für Beschäftigte des Deutschen Theaters Berlin

NGO (non-governmental Organisation)

Hinweisgeberstelle nach dem HinSchG für Beschäftigte von Transparency International e.V.

Privatrechtliche Organisation

Hinweisgeberstelle nach dem HinSchG für Beschäftigte der Kindeswohl Berlin GmbH